Wenn es um das Thema Barrierefreiheit im Web geht, winken viele B2B-Unternehmen ab. Kein Wunder, denn das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft auf den ersten Blick vor allem Produkte und Dienstleistungen im B2C-Segment. Dabei ergeben sich durch das BFSG neue Chancen für die SEO, die auch B2B-Unternehmen nicht ausschlagen sollten. Denn Suchmaschinen wie Google belohnen bereits heute barrierefreie Websites mit besseren Rankings. Wer sich also frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen spürbaren Vorsprung im Online-Marketing!
Was genau regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den barrierefreien Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen sicherstellen soll. Es tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Websites, Apps und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Dabei geht es nicht nur um die barrierefreie Gestaltung im visuellen Sinne. Auch technische Anforderungen, Bedienbarkeit per Tastatur, lesbare Texte und kontrastreiche Gestaltung sind wichtig.
Betroffen sind insbesondere Websites, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endkunden richten. Dazu zählen etwa Onlineshops, digitale Buchungssysteme, Kontaktformulare und andere interaktive Funktionen. Diese müssen ab dem Stichtag den Standards der EN 301 549 entsprechen, die auf den internationalen Richtlinien WCAG 2.1 auf Level AA basieren.
Marktüberwachungsbehörden können Ihren Online-Auftritt auf Barrierefreiheit hin prüfen – entweder aus eigenem Antrieb oder nach Hinweisen durch Nutzer oder Verbände. Wird dabei ein Mangel festgestellt, erhalten Sie zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung. Wenn Sie diese ignorieren, drohen empfindliche Konsequenzen wie Bußgelder oder sogar die Untersagung Ihrer digitalen Geschäftsaktivitäten.
Ausnahmen: Unternehmen im reinen B2B-Bereich sind aktuell noch vom Gesetz ausgenommen. Auch Kleinunternehmen fallen nicht unter die Regelung.
Wichtige Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit
Auch wenn viele B2B-Websites derzeit nicht unter die Regelung fallen, kann es in Zukunft durchaus zu Änderungen oder strengeren Auslegungen kommen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, ist auf der sicheren Seite und hebt sich positiv von der Konkurrenz ab.
Umsetzung gemäß EN 301 549 und WCAG 2.1 (Level AA)
Laut des BFSG müssen Unternehmen Ihre Website technisch so gestalten, dass sie Menschen mit Einschränkungen vollständig nutzen können:
- Ausreichende Kontraste
- Möglichkeit zur Navigation per Tastatur
- Verständliche Formulare
- Barrierefreie PDF-Dateien
- Keine flackernden Inhalte
- Keine komplexen Animationen
Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
Sie sind verpflichtet, eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ gut sichtbar auf Ihrer Website zu veröffentlichen. Diese muss nicht nur bestätigen, dass Ihre Website barrierefrei ist, sondern auch offenlegen, welche Inhalte eventuell noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen. Zudem sollten Sie beschreiben, welche Schritte zur Verbesserung geplant sind.
Einrichtung eines Feedback-Kanals
Es muss eine einfache Möglichkeit geben, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, wenn Besucherinnen und Besucher auf Barrieren stoßen. Das kann ein Formular, eine E‑Mail-Adresse oder ein spezieller Feedback-Kanal sein. Damit erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern zeigen auch, dass Sie sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen.
Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht sinnvoll ist
Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als viele denken. Neben Personen mit dauerhaften körperlichen oder kognitiven Einschränkungen profitieren auch ältere Menschen von mehr Barrierefreiheit im Internet. Ebenso kann eine barrierefreie Website für Menschen mit einer vorübergehenden Einschränkung (etwa nach einer Operation) hilfreich sein.
Auch aus unternehmerischer Sicht lohnt sich Barrierefreiheit. Je einfacher Ihre Website genutzt werden kann, desto höher ist die Chance, dass Besucherinnen und Besucher sich für Ihr Angebot entscheiden. Auch Google erkennt barrierefreie Strukturen, bewertet sie tendenziell positiv und belohnt sie mit besseren Positionen in den Suchergebnissen.
Diese Vorteile hat mehr Barrierefreiheit für die SEO!
Barrierefreiheit und SEO haben mehr gemeinsam, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Beide Konzepte setzen auf klare, strukturierte und verständliche Inhalte. Wer seine Seite barrierefrei gestaltet, macht sie automatisch auch zugänglicher für Suchmaschinen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Aspekte dabei besonders relevant sind:
- HTML-Struktur und Semantik: Barrierefreie Websites nutzen HTML-Elemente korrekt und setzen beispielsweise Überschriften-Hierarchien (H1 bis H6) sinnvoll ein. Google versteht strukturierte Inhalte besser und kann sie zielgerichtet indexieren.
- Aussagekräftige Alt-Texte: Menschen mit Sehbehinderungen nutzen Screenreader, die auf Alternativtexte (Alt-Tags) angewiesen sind, um den Inhalt von Bildern zu erfassen. Auch Google verwendet Alt-Texte, um Bilder besser einzuordnen und in der Bildersuche korrekt anzuzeigen.
- Bessere Lesbarkeit: Barrierefreie Websites setzen auf verständliche Sprache, kurze Sätze und klare Aussagen. Das erleichtert es allen Nutzerinnen und Nutzern, Inhalte schnell zu erfassen. Auch Google bevorzugt gut lesbare Texte, da diese zu längeren Aufenthaltszeiten und geringeren Absprungraten führen.
- Mobile Optimierung: Eine Website sollte so aufgebaut sein, dass sie auf verschiedenen Geräten – Desktop, Tablet, Smartphone – gleichermaßen gut funktioniert. Außerdem ist sie auch per Tastatur oder Screenreader vollständig bedienbar.
- Schnelle Ladezeiten: Barrierefreiheit bedeutet oft auch eine reduzierte, übersichtliche Gestaltung mit optimiertem Quellcode. Das führt zu kürzeren Ladezeiten. Schnelle Websites verbessern die Nutzerzufriedenheit und die Performance in den Suchergebnissen gleichermaßen.
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Wir bei Betamodus verstehen uns nicht nur als klassische Marketing-Agentur, sondern als Partner für zukunftsfähige digitale Kommunikation. Das Thema Barrierefreiheit gehört für uns genauso dazu wie Performance, Design und Conversion-Optimierung.
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Sollten Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sein, beraten wir Sie zudem konkret zu den gesetzlichen Anforderungen: Wir erklären, welche Schritte notwendig sind, welche Dokumente erstellt werden müssen und wie Sie Ihre Website rechtssicher und zukunftsfähig aufstellen.
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