Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Bundesjustizministerin Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden.


Im Namen der Verbrechensbekämpfung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Kontakt gestanden hat. Bei der Handynutzung soll auch der jeweilige Standort festgehalten werden. Die Nutzung des Internets soll ab 2008 ebenfalls nachvollziehbar sein.

Die Vorratsdatenspeicherung:

>> verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung

>> greift tief in das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) ein

>> beeinträchtigt vertrauliche berufliche Aktivitäten (Medizin, Kirche, Recht, Journalismus), wie auch politische und unternehmerische Aktivitäten

>> verstößt gegen das rechtstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung

Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, wie Golem.de ausführt. Falls diese erfolgt, soll vor dem Bundesverfassungsgericht eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werden.

jetzt handeln – informieren unter vorratsdatenspeicherung.de