Es darf zum zweiten Mal gewählt werden: Nach der Bundestagswahl 2013 sind die ersten Kandidaten aus dem Rennen. Übrig bleiben die beiden Schwergewichte CDU und SPD. Ob wir deren gemeinsames Programm nun mögen oder nicht, dürfen wir jetzt im zweiten Wahlgang entscheiden: Bundestagwahl 2013 Vol. 2

Im zweiten Wahlgang dürfen wiederum alle Bürger abstimmen, die schon die Berechtigung zum ersten Wahlgang hatten. Nur müssen sie vorab die Wahlgebühr in Abhängigkeit vom Einkommen entrichten, zahlbar an die SPD-Kasse. Die Staffelung geht von 2,50 bis zu über 250 Euro. Erstmalig muss damit in der Bundesrepublik für die Teilnahme an einer ‘demokratischen Wahl’ bezahlt werden.

Problematisch dabei auch: wenn nicht rechtzeitig nach der Wahl gekündigt wird, hat der Wähler gleichzeitig ein kostenpflichtiges Monatsabo der SPD-Postille Vorwärts abgeschlossen und wird im Mitgliederverzeichnis der SPD gelistet.

Wählen ist Bürgerpflicht haben wir gelernt. Daher rechtzeitig zur Onlineregistrierung zur Wahl auf die Webseite der SPD surfen und die entsprechenden Angaben machen. Bis 6. Dezember werden die Unterlagen postalisch frei Haus geliefert. Ausgezählt werden die Stimmen am 14. Dezember.